Altstoffsammelzentren

Aufgrund einiger Anfragen bezüglich der ASZ-Öffnung während der vom 1. April bis vorerst einschließlich

6. April 2021 verordneten „Osterruhe“ teilen wir mit, dass Altstoffsammelzentren nicht von den Einschrän­kungen der COVID-19-NotmaßnahmenVO betroffen sind. D.h. alle Altstoffsammelzentren in den Mitglieds­gemeinden können laut den geltenden Öffnungszeiten in Betrieb bleiben, auch während der verordneten Osterruhe.

Die Abfallentsorgung zählt zu den Grundgütern des täglichen Lebens.

Während der Öffnungszeiten ist auf die Einhaltung der allgemeinen COVID-Sicherheits- und Hygienemaß­nahmen zu achten. In der Beilage übermitteln wir ein aktualisiertes Hinweisschild (PDF- und JPEG-Format) zur dementsprechenden Beschriftung der Sammelzentren.

Bitte beachten Sie trotzdem folgende Maßnahmen:

• Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
• FFP2-Masken sind selbst mitzubringen und zu tragen!

• Abstand von mind. 2 Meter einhalten!
• Keine Gruppenbildung!

Sollte ein Altstoffsammelzentrum durch die Gemeinde geschlossen werden – Personalhoheit liegt bei den Gemeinden – so ersuchen wir um Information. Bitte informieren sie auch die Gemeindemitarbeiter dementsprechend!
Die Maßnahmen sollen sowohl unsere MitarbeiterInnen als auch jeden einzelnen Bürger schützen.
Der GV Zwettl möchte sich daher bei den Bürgerinnen und Bürgern für die besondere Disziplin und Einhaltung der Vorgaben schon im Vorfeld bedanken, nur gemeinsam werden wir auch diese Phase gut überstehen.