Wasser
Prüfbefunde
Wasseranschlussabgabe
Für den Anschluss von Liegenschaften an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Der hierfür festgesetzte Einheitssatz beträgt derzeit EUR 7,66 (ohne MWSt) je m² der Berechnungsfläche. Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.
Ermittlung der Berechnungsfläche:
Die Berechnungsfläche wird so ermittelt, dass die bebaute Fläche halbiert wird und
- bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse multipliziert wird (z.B. Wohnhaus, Hotels, Internate)
- in allen anderen Fällen wieder verdoppelt wird; (z.B. Garagen, Abstellräume, Lagerhallen, Industrieobjekte);
zu dieser ermittelten Fläche werden sodann noch 15 % der unbebauten Fläche hinzugerechnet.
Für die Berechnung gelten noch folgende Grundsätze
- Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
- als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschossen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist;
- die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen;
- nicht an die Wasserversorgungsanlage angeschlossene land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Gebäudeteile zählen nicht zur Berechnungsfläche, für sie fällt somit keine Anschlussangabe an. Nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zählen aber sehr wohl zur Berechnungsfläche, auch wenn sie keinen Wasseranschluss besitzen!