Wasser

Prüfbefunde

Wasseranschlussabgabe

Für den Anschluss von Liegenschaften an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Der hierfür festgesetzte Einheitssatz beträgt derzeit EUR 7,66 (ohne MWSt) je m² der Berechnungsfläche. Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Ermittlung der Berechnungsfläche:

Die Berechnungsfläche wird so ermittelt, dass die bebaute Fläche halbiert wird und

  • bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse multipliziert wird (z.B. Wohnhaus, Hotels, Internate)
  • in allen anderen Fällen wieder verdoppelt wird; (z.B. Garagen, Abstellräume, Lagerhallen, Industrieobjekte);

zu dieser ermittelten Fläche werden sodann noch 15 % der unbebauten Fläche hinzugerechnet.

Für die Berechnung gelten noch folgende Grundsätze

  1. Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
  2. als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschossen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist;
  3. die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen;
  4. nicht an die Wasserversorgungsanlage angeschlossene land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Gebäudeteile zählen nicht zur Berechnungsfläche, für sie fällt somit keine Anschlussangabe an. Nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zählen aber sehr wohl zur Berechnungsfläche, auch wenn sie keinen Wasseranschluss besitzen!