Feuerpolizeiliche Beschau

Das NÖ Feuerwehrgesetz bestimmt, dass in bestimmten Abständen in allen Bauwerken des Gemeindegebietes eine feuerpolizeiliche Beschau stattzufinden hat, und zwar

  • in Wohnhäusern mit nicht mehr als vier Hauptgeschossen sowie in Wohneinheiten sonstiger Bauwerke, die nur Wohnzwecken dienen, alle zehn Jahre und
  • in allen übrigen Bauwerken alle fünf Jahre.

Die Feuerbeschau soll sicherstellen, dass im Notfall sichere Rettungsmaßnahmen möglich sind bzw. die Entstehung von Bränden verhindert wird.

Bei der Feuerbeschau wird im Besonderen Folgendes überprüft:

  • Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr
  • Löschwassersituation (z.B. Löschwasserbecken)
  • erste und erweiterte Feuerlöschhilfe (z.B. Feuerlöscher)
  • Brandabschnittsbildung, Brandwände
  • Lagerung von festen Brennstoffen, Erntegütern
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Flüssiggasen hinsichtlich Brand- und Umweltschutz
  • Feuerungsanlagen
  • Garagen, Fahrzeugabstellplätze und Unterstellplätze
  • elektrische Anlagen
  • Blitzschutzanlagen

Sollten im Zuge einer Beschau Mängel festgestellt werden, hat die Gemeinde dem Inhaber des Bauwerks durch Bescheid die Behebung unter Setzung einer Frist aufzutragen. Nach Ablauf der Frist wird geprüft, ob die Mängel auch behoben wurden.

Für die feuerpolizeiliche Beschau ist ein Kostenbeitrag zu leisten, der von der Landesregierung mit Verordnung festgelegt wird.

Die Hausbesitzer werden vom Termin der feuerpolizeilichen Beschau rechtzeitig verständigt.
Die Gemeinde ersucht um Verständnis für diese Maßnahme, die im gesetzlichen Auftrag und im Interesse der Sicherheit zu erfolgen hat.

Weitere Infos finden Sie hier: Broschüre Feuerbeschau NÖ