Maskenpflicht gilt neben den Supermärkten in allen
Geschäften, die geöffnet sind. In öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es die Verpflichtung,
Mund und Nase zu bedecken.
Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht,
kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.

Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr.
Weiterhin muss ein Abstand von mindestens einem
Meter zueinander eingehalten werden!
Nach gegenwärtigem Stand gelten die Einschränkungen
bis 30.4.2020.