Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl hat am 8. April 2020 die Waldbrandverordnung erlassen.
Die Verordnung besagt, dass in den Waldgebieten des politischen Bezirkes Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten ist.
Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Der Gefährdungsbereich ist laut BH Zwettl überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.