Durch die Novelle des NÖ. Hundehaltegesetz, geltend ab 1. Juni 2023, sind für alle neu ab diesem Zeitpunkt angeschafften Hunde zusätzliche verpflichtende Nachweise zu erbringen. Unter anderem muss jeder Hundehalter der ab 01.06.2023 einen Hund erwirbt, einen Sachkundenachweis bei der Gemeinde vorlegen. Dieser sollte nach Möglichkeit bei der Anmeldung bei der Gemeinde schon vorhanden sein. Dieser besteht aus dem NÖ Hundepass und bestätigt einen ca. einstündigen Tierarztvortrag und eine ca. zweistündige Information durch eine fachkundige Person.